Gleichheitsgrundsatz muss gelten – Keine Sonderbehandlung des Komitees Städtepartnerschaft
In der Sitzung Ausschusses für Partnerschaften zu anderen Städten und Gemeinden wurde am Dienstag dieser Woche beschlossen, dass auch der Verein „Komitee Städtepartnerschaft Meinerzhagen e. V.“, wie jeder andere Meinerzhagener Verein, der durch die Stadt in Form eines Zuschusses unterstützt wird, die zufließenden Mittel im jeweiligen Jahr zu verbrauchen hat.
Der Entwurf der Vereinbarung zwischen Stadt und Komitee sah zunächst vor, dass diese Mittel auch in das nächste Kalenderjahr übertragen werden dürfen, sofern sie nicht in Anspruch genommen werden. Dieser Vertrag würde dann aber diesem Verein eine Sonderstellung einräumen. Dies widerspricht unserem Verständnis des Gleichheitsgrundsatzes. Es kann nicht sein, dass bei allen anderen Vereinen in Meinerzhagen bei Nichtabrufung der Gelder diese verfallen und nur bei dem Komitee Städtepartnerschaft nicht.
Diesem Gleichheitsgrundsatz verpflichtet, haben die Fraktionen von CDU, FDP und UWG gegen den Vorschlag gestimmt und sie werden auch in den weiteren Beratungen zum Thema weiterhin so verfahren.
Die Fraktionen von CDU, FDP und UWG werden den von den Wählern bei der Kommunalwahl erteilten Auftrag so umsetzen, dass vernünftige Lösungen Vorrang haben. Und das gilt insbesondere vor dem Hintergrund klammer Kassen und einem Haushaltsentwurf, der für das Jahr 2015 ein Defizit von mehr als fünf Millionen Euro ausweist. Das heißt, dass diese Zuwendungen in Höhe von 4.000 €, deren Übertragung das Komitee für sich beansprucht, sind nicht einmal Steuergelder, sondern Gelder, die mit Kassenkrediten finanziert werden. Dies ist aus Sicht von CDU, FDP und UWG nicht akzeptabel. Sollten aber in den nächsten Jahren irgendwelche Ereignisse bzw. Veranstaltungen anstehen, die für die Stadt Meinerzhagen wichtig sind, werden sich die Fraktionen – wie in der Vergangenheit auch – nicht dagegen stellen, zukünftig diese Gelder im Haushalt der Stadt Meinerzhagen bereitzustellen.
CDU, FDP und UWG hätten sich gefreut, wenn die MZ auch über die Argumentation der Antragsteller berichtet hätte. Ausführungen hierzu hat es im Ausschuss gegeben. Auch eine anschließende Recherche durch Rückfragen seitens der Presse hätte den Kommentar aus der Ausgabe von Donnerstag wohl überflüssig gemacht.