Standpunkte Thema: SWAP-Geschäfte

Im März 2007 informierte der Bürgermeister auf Nachfrage die Fraktionsspitzen darüber, dass die Verwaltung in den Jahren 2004 und 2006 im Zusammenhang mit der Aufnahme von Kommunaldarlehen mit den beteiligten Banken sogenannte „Swap-Geschäfte“ abgeschlossen habe, also über mehrere Jahre laufende Wetten auf die Zinsentwicklung während der Vertragslaufzeiten. Diese Wetten wurden ohne Beteiligung des Rates abgeschlossen. Der Bürgermeister räumte ein, dass aus diesen Verträgen Verluste drohten und sagte zu, die Fraktionen sofort zu informieren, sobald diese drohenden Verluste bezifferbar sein würden.

Diese Zusage wurde vom Bürgermeister nicht eingehalten. Nachdem die Fraktionen über 1 ½ Jahre zu dem Thema aus der Verwaltung nichts weiter gehört hatten, stellte die CDU-Fraktion nach Rücksprache mit der UWG und der FDP im August 2008 einen Antrag auf Auskunft über den Stand der Dinge. In der darauffolgenden Ratssitzung musste der Bürgermeister eingestehen, dass bis zum damaligen Zeitpunkt aufgrund dieser Zinswetten Verluste in Höhe von 223.000 € entstanden seien, weitere Verluste drohen und mit einem Schaden von insgesamt 615.000 € gerechnet werden müsse. Weiterhin bleibt festzustellen, dass der Bürgermeister seiner Informationspflicht gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung, einer Bringschuld dem Rat gegenüber, nicht nachgekommen war.

Daraufhin verständigten sich Verwaltung und Fraktionen in einer „interfraktionellen Runde“ auf eine Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Der Ausschuss sollte, um den Schaden für die Stadt zu begrenzen, nach Anhörung eines vom Bürgermeister bestellten Experten der NRW-Bank entscheiden, wie mit den Swap-Verträgen weiter verfahren werden soll. Dabei standen folgende Möglichkeiten zur Diskussion:

1) Die Verträge weiterlaufen lassen in der Hoffnung, dass sich die bisherige Zinsentwicklung wieder umkehrt und der Schaden dann niedriger ausfällt als heute angenommen werden muss,
2) Sofortausstieg aus den Wettverträgen gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung an die beteiligten Banken in beträchtlicher Höhe,
3) Umstrukturierung der bestehenden Swap-Verträge in solche mit niedrigeren Spekulationsanteilen, aber höheren festen Zinszahlungen zulasten der Stadt.

In der oben erwähnten „interfraktionellen Runde“ machte die FDP deutlich, dass sie zu allererst eine juristische Prüfung der Verantwortlichkeiten für notwendig halte, bevor eine finanzwirtschaftliche Bewertung dieser Spekulationsgeschäfte vorgenommen werden könne. Selbstverständlich musste der Rat handeln, um den Schaden, der durch diese Zockerei mit Steuergeld der Stadt entstanden ist und möglicherweise weiterhin entstehen wird, so klein wie möglich zu halten. Aber der Rat musste sich auch im Klaren darüber sein, dass der Bürgermeister zwar die Verantwortung für den Abschluss der Zinswetten übernommen hat. Die Höhe des Schadens aber, der daraus nach Ablauf der Verträge der Stadt entstanden sein wird, hing von der Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses ab. Mit einer solchen Entscheidung wird der Rat also in die skandalösen Vorgänge um die Zinswetten eingebunden und letztlich für die Höhe des Schadens zumindest Mitverantwortung tragen.

Deshalb verlangte die FDP eine gründliche juristische Prüfung des Sachverhalts. Möglicherweise haben sich die beteiligten Banken einer Falschberatung schuldig gemacht oder sind ihrer Aufklärungspflicht nicht im notwendigen Umfang nachgekommen. Oder Bürgermeister und Kämmerer haben sich Fehler beim Vertragsschluss zurechnen zu lassen. Dann träte deren Haftpflichtversicherung ein. In einem solchen Fall müsste die Stadt nicht oder zumindest nicht allein für die horrenden Verluste aus den Spekulationsgeschäften aufkommen. Nirgendwo wird in einem Schadensfall nur die Schadenshöhe bestimmt und nicht gleichzeitig nach den Verantwortlichen gefragt.

Einem entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion in der oben erwähnten Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses wollten die übrigen Fraktionen bzw. deren Mitglieder nicht folgen.