„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren,
„der Ergebnisplan der Stadt Meinerzhagen weist strukturelle Defizite aus, die es gilt, durch geeignete Maßnahmen dauerhaft zu mindern oder im Idealfall gänzlich abzubauen.“ Mit diesem Zitat aus dem Vorbericht zum Haushaltsplan hat der Kämmerer noch einmal in aller Deutlichkeit den Fraktionen etwas ins Poesiealbum geschrieben, was wir alle schon lange wissen und mehrheitlich ebenso lange ignorieren. In diesem Zusammenhang ist es natürlich richtig, auf unsere begrenzten Handlungsspielräume hinzuweisen. Aber alles Lamentieren darüber, in welchem Ausmaß unser Haushalten fremdbestimmt ist, darf nicht den Blick auf die uns verbliebenen Möglichkeiten verstellen. Es gibt diese Handlungsspielräume doch, liebe Kolleginnen und Kollegen. Sie werden jedoch von der Mehrheit im Rat entweder nicht als solche wahrgenommen, oder aber sie werden zwar wahrgenommen, aber man traut sich nicht, sie zu nutzen. Natürlich liegen sie im Bereich der freiwilligen Leistungen.
Die Schullandschaft wird sich grundlegend verändern, der Trend zur Ganztagsschule ist nicht zu übersehen, die Betreuung der Unterdreijährigen wird zum Rechtsanspruch, das Pflichtkindergartenjahr vor der Einschulung, das wir erwarten, wird deutlich mehr Kindergartenplätze erfordern, als es sie heute gibt – all das wird mit erheblichen zusätzlichen Kosten für die Kommunen verbunden sein.
Vor diesem Hintergrund zusätzlicher Aufgaben einerseits und zumindest bei den Kommunen nachhaltig knapper Mittel andererseits werden wir uns, meine Damen und Herren, in den nächsten Jahren zunehmend einer Diskussion stellen müssen darüber, ob es gerecht ist, dass öffentliche Einrichtungen, die nur von vergleichsweise wenigen genutzt werden, weiterhin von allen finanziert werden sollen. Das ist nicht unbedingt nur eine haushaltspolitische, vielmehr auch eine gesellschaftspolitische Fragestellung. Ohnehin liegen nach unserer Überzeugung die Aufgaben der Kommunalpolitik zunehmend im gesellschaftspolitischen Bereich, wo wir vor Ort Akzeptanz bei den Bürgern herbeiführen, den Boden bereiten müssen für die zahlreichen notwendigen Veränderungen innerhalb unserer Gesellschaft.
Gegenstand dieser, wenn Sie so wollen, Gerechtigkeitsdiskussion werden zumindest
diejenigen Einrichtungen sein, die auch von der privaten Wirtschaft oder von privaten
Betreibervereinen getragen werden könnten. Das sind in unserer Stadt vor allem die Musikschule und die Freibäder. Die Frage stellt sich vor oben geschildertem Hintergrund tatsächlich, ob es in Ordnung ist, dass der Steuerzahler jeden einzelnen Musikschüler, der das Bedürfnis hat, Gitarre, Blockflöte oder Tuba zu lernen, mit zur Zeit etwa 650,00 € pro Jahr subventioniert, obwohl es private Anbieter gibt, die nicht nur keinerlei Subventionen erhalten, sondern mit ihren Unterrichtsgebühren auch noch zum Teil deutlich unter denen der Musikschule liegen.
Für Orchester, Theater oder andere kulturelle Einrichtungen, die nicht ohne Subventionen existieren können, wollen wir den Sinn öffentlicher Trägerschaft nicht in Frage stellen. Aber auch hier sind Mischformen denkbar. So wird das Märkische Jugendsinfonieorchester zur Hälfte von der freien Wirtschaft finanziert.
Weiterhin mag man sich die Frage stellen, ob es in Ordnung ist, jeden einzelnen
Freibadbesuch – in Valbert mit rund 20,00 € und in Meinerzhagen mit etwa 14,00 € -aus Steuergeldern zu subventionieren, obwohl es landauf, landab bereits zahlreiche
Bürgerbadvereine gibt, deren ehrenamtliches Engagement diese Zuschüsse in ihren
Kommunen auf ein Mindestmaß reduzieren. Im Übrigen: Ohne Einführung des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) hätte das Freibad Valbert spätestens im nächsten Jahr geschlossen werden müssen.
Der Bürgermeister hatte zu Anfang des Jahres einmal gesagt, er möchte die Meinerzhagener Bürgerinnen und Bürger unter den Stichwörtern Eigeninitiative und Eigenverantwortung zu bürgerschaftlichem Engagement ermuntern, wolle dies aber nicht verbinden mit dem Hinweis auf die angespannte Haushaltslage der Stadt.
Das möchten wir eigentlich auch nicht. Es wäre uns auch lieber, wenn sich alle Bürger als eifrige Verfechter einer „Liberalen Bürgergesellschaft“ erweisen würden. Das ist aber nicht zu erwarten, so wie keine Partei erwarten kann, dass ihr Gesellschaftsentwurf von einer nennenswerten Zahl unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger bewusst und aktiv realisiert wird.
Wenn man aber mit Ideologien nicht weiterkommt, so schlüssig sie auch aufgebaut sein mögen, muss es gestattet sein, wenigstens mit simpler Logik zu argumentieren.
Und es ist schlicht logisch, dass dann, wenn wir, wie oben geschildert, bei gleichbleibend schlechter Kassenlage in Zukunft zusätzliche Ausgaben haben werden, wir einiges, was wir in der Vergangenheit finanziert haben, aufgeben müssen. Und es ist auch nur logisch, dass dann, wenn wir Einrichtungen, die wir nicht mehr mit öffentlichen Mitteln finanzieren können, trotzdem erhalten wollen, wir diese Einrichtungen privatisieren müssen.
Das gilt in unserer Stadt für die Musikschule und die Freibäder. Sie müssen in private
Trägerschaft überführt werden, wenn wir sie erhalten wollen. Die Sanierung der Freibäder hat in diesem Bereich die Voraussetzungen dafür geschaffen.
Noch ein Zitat aus dem Vorbericht des Kämmerers: „Eine Haushaltskonsolidierung kann nur mittelfristig verwirklicht werden. Es bleibt somit vordringliche Aufgabe von Rat und Verwaltung, das Ziel der Haushaltskonsolidierung kontinuierlich im Blick zu behalten.“ Meine Damen und Herren, dem ist eigentlich kaum etwas hinzuzufügen.
Es gibt viele sinnvolle Ausgaben. Die Sanierung des Rathausparkplatzes ist sinnvoll genauso wie die Bepflanzung des Trotzenburgkreisels.
Aber wenn man für alle diese und andere Maßnahmen Schulden machen muss, von denen wir nicht wissen, ob wir sie jemals zurückzahlen können, relativiert sich Sinnhaftigkeit sehr schnell. 5,4 Mio. Neuverschuldung sprechen für sich.
Haushaltskonsolidierung ist nicht möglich, schon gar nicht mittelfristig, ohne
Haushaltsdisziplin – im Großen wie im Kleinen und wenigstens für eine gewisse Zeit.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie bitte auch mir noch einen kleinen Exkurs in Sachen „Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)“.
Sowohl der Verwaltung wie auch dem Rat bietet sich durch die Einführung des NKF eine historische Chance. Der Bürgermeister hat die Chance, in seiner Kommune die Gewaltenteilung aufzuheben. Und der Rat hat die Chance, genau das nicht zuzulassen, vielmehr das bestehende Ungleichgewicht zwischen Verwaltung und Rat ein klein wenig zu korrigieren, zugunsten von deutlich mehr Haushaltspolitik.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Verwaltung hat bereits jetzt dem Rat gegenüber in vielen Bereichen einen deutlichen Informations- und Kompetenzvorsprung, und das werden wir auch nicht ändern können. Jetzt geht es allerdings darum, ob die Verwaltung Gelegenheit erhält, diesen Informationsvorsprung noch weiter zu vergrößern, zu Lasten einer selbstbestimmten Handlungsfähigkeit des Rates.
Der Gesetzgeber hat es so gewollt, dass im NKF im Gegensatz zu früher der Haushaltsplan sehr viel straffer, sehr viel weniger detailliert dargestellt wird. Das ist zunächst auch gut und richtig so. Dennoch müssen die einzelnen Fraktionen an diejenigen Detailinformationen kommen können, die sie für ihre Arbeit brauchen.
Während der Haushaltsberatungen hatte die FDP-Fraktion im Ausschuss für Kultur,
Denkmalpflege, Sport und Freizeit die Verwaltung um solche Detailinformationen, hier zum Freibad Valbert, gebeten. Denn in der neuen Darstellung des Haushaltsplanes gibt es lediglich ein Produkt „Bäder“. Darin sind die beiden Freibäder in Meinerzhagen und Valbert sowie die Kleinschwimmhalle enthalten. Aber wie sich die gesamten Aufwendungen für dieses Produkt auf die einzelnen Bäder verteilen, ist aus dem Haushaltsplan nicht ersichtlich.
Nun wollte uns der Bürgermeister in dieser Ausschusssitzung am 22. März diese erbetenen Detailinformationen bis zur Verabschiedung des Haushalts heute, dem 15. Mai, nicht zusichern, sondern lediglich in Aussicht stellen. Auch käme eine Aufsplitterung des Produkts „Bäder“ in drei Produkte nicht in Frage.
Wie Sie wissen, haben wir die Zahlen zum Freibad Valbert inzwischen erhalten. Aber meine Damen und Herren, um es einmal klarzustellen: Was ein Produkt wird, und wie viele
Produkte wir haben werden (die Kämmerei hat vor, die Anzahl der Produkte weiter zu halbieren, uns also zunächst noch weniger Detailinformationen zukommen zu lassen) bestimmt nicht der Bürgermeister, sondern das bestimmen wir, der Rat.
Ich darf dazu aus der Informationsbroschüre „Kommunalpolitik und NKF“ des
Innenministeriums NRW zitieren, auf die auch im Vorwort des Haushaltsplanes hingewiesen wird:
„So wenig Teilpläne wie möglich, so viele wie nötig. Bei der Haushaltsplanung gilt, weniger ist mehr. Wie Produkte definiert und beschrieben werden, ist zunächst Aufgabe der Verwaltung“. „Mit der Verabschiedung des Haushaltsplanes kann diese Perspektive der Verwaltung akzeptiert, ergänzt oder sogar korrigiert werden“.
„Hier sind Sie als Politikerinnen und Politiker gefordert. Die Produktplanung und die
entsprechenden Kennzahlen sollten Ihre Informationsbedürfnisse berücksichtigen“. Der Gesetzgeber überlässt den Kommunen die Entscheidung über die formale
Gestaltungsmöglichkeit des Haushaltsplanes. Damit entscheidet auch die Politik darüber, in welcher Gliederungstiefe und welcher Struktur Finanzdaten, Kennzahlen und Zieldaten zur Verfügung gestellt werden. Welche Angaben im Haushaltsplan in welcher Detailtiefe für ihre und die Entscheidungen des Rates benötigt werden, müssen Sie im Vorfeld festlegen“.
Also, wir legen fest, meine Damen und Herren. Noch bestimmen die Fraktionen selbst, auf welchen Feldern der Politik sie sich betätigen wollen und welche Informationen sie dafür benötigen. Ich habe dazu im Kulturausschuss die Möglichkeit angesprochen, dass der Rat vor der Einbringung eines jeden Haushalts einen Sammelantrag verabschiedet, in dem die Wünsche der einzelnen Fraktionen nach Detailinformationen enthalten sind, je nachdem, wo die politischen Schwerpunkte der Fraktionen jeweils liegen, und so der Rat die Diversifikation auf Produktebene festlegt. Der Bürgermeister war not amused.
Nun dürfte dieser Vorschlag, immer dann, wenn erforderlich, einen solchen Sammelantrag zu verabschieden, auch nicht wirklich praktikabel sein, denn die Politikfelder, auf denen sich die Fraktionen schwerpunktmäßig bewegen, ändern sich mit der Zeit, und dann müsste jeweils die Produktstruktur des Haushalts verändert werden. Das wäre nicht sonderlich sinnvoll. Deshalb wird in o.g. Broschüre des Innenministers vorgeschlagen, die von den Fraktionen benötigten Daten auf Anfrage jeweils der Kosten- und Leistungsrechnung zu entnehmen, die wir allerdings noch nicht haben. Doch Vorsicht, meine Damen und Herren: Weil die Kosten- und Leistungsrechnung in erster Linie ein Instrument zur verwaltungsinternen Nutzung ist, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass der Bürgermeister Art und Umfang der Kosten- und Leistungsrechnung festlegt und dem Rat lediglich zur Kenntnisnahme vorlegt.
Der Rat in seiner Gesamtheit muss also unbedingt einen Weg außerhalb des üblichen
Antragsweges beschließen oder mit der Verwaltung vereinbaren, auf dem die Fraktionen – und zwar für die Verwaltung verbindlich – an diejenigen Informationen gelangen, die sie, die Fraktionen, meinen für ihre politische Arbeit zu benötigen.
Und zwar ohne auf irgendein Entgegenkommen angewiesen zu sein, denn sonst ergeht es der einen oder anderen Fraktion irgendwann so wie uns, die wir bekanntermaßen einer schon vor 1 ½ Jahren zugesagten Information über Sinn oder ggf. auch Unsinn eines Hackschnitzel-Heizkraftwerkes für den Südschulkomplex heute noch hinterherlaufen. Sonst kann nämlich der Bürgermeister, je nachdem ob ihm die Entscheidung einer Fraktion, ein bestimmtes Politikfeld zu beackern, gefällt oder nicht, letztlich bestimmen, womit sich der Rat politisch beschäftigen oder eben nicht beschäftigen darf. Dann wäre nämlich in Meinerzhagen, wenn wir einmal von der verwaltungsrechtlichen Sicht auf das Verhältnis von Rat und Verwaltung zueinander abrücken, dann wäre bei uns gewissermaßen die Gewaltenteilung aufgehoben, weil dann die Exekutive, die Verwaltung, über ihre Informationspolitik den Fraktionen gegenüber der Legislative, dem Rat, den politischen Handlungsrahmen vorgeben kann. Und das wollen wir doch nicht, meine Damen und Herren, oder? Genauso wie wir, die Fraktionen, durch NKF angehalten sind, uns in Zukunft um die für
unsere politische Arbeit nötigen Haushaltsdaten selbst zu kümmern, sind wir durch NKF aufgefordert, mehr Politik in die Haushaltsberatungen zu bringen.
In Zukunft werden die Fraktionen ihre haushaltspolitischen Ziele nicht mehr nur allgemein bis vage in Haushaltsreden formulieren, die übermorgen vielleicht schon vergessen sind, sondern wir dürfen uns jetzt sehr konkret, wenn gewollt bis auf die Produktebenen herunter, um Zielvorgaben streiten, diese Vorgaben gemeinsam formulieren und nicht erst am Ende des Haushaltsjahres, sondern sehr früh, im laufenden Haushaltsjahr bereits, mit Hilfe der Kosten- und Leistungsrechnung die Einhaltung dieser Zielvorgaben kontrollieren und, wenn nötig, gegensteuern.
Das ist eine Riesenchance für uns, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir müssen diese Chance nur nutzen wollen.
Was uns weiterhin am Herzen liegt, ist die Strukturreform innerhalb der Verwaltung
fortzuführen und ggf. die Zuständigkeiten der Ausschüsse anzupassen. Budgetverantwortung
auf nachgeordneten Verwaltungsebenen bedeutet immer auch einen sparsameren
verwaltungsinternen Ressourcenverbrauch.
In der Erwartung, dass
- die Strukturen von Verwaltung und Rat so angepasst werden, dass das neue Instrument NKF optimal genutzt werden kann, außerdem
- eine auch auf die Bedürfnisse der Politik zugeschnittene Kosten- und
Leistungsrechnung eingeführt wird, weiterhin - Rat und Verwaltung einen Weg vereinbaren, wie die Fraktionen nachhaltig ihre
Informationsbedürfnisse befriedigen können, damit der Rat selbstbestimmt handlungsfähig bleibt,
stimmt die FDP-Fraktion dem vorliegenden Haushaltsentwurf zu“.