1,2 Millionen Euro Auftragsvolumen. Für Bauleistungen. Das darf in Zukunft von der Verwaltung in Meinerzhagen eigenständig vergeben werden. Natürlich nach den entsprechenden Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Regelungen.
In der Meinerzhagener Zeitung konnte man leider im letzten Artikel zur entsprechenden Ratsentscheidung lesen, dass: „Bürgermeister darf jetzt Millionen-Aufträge ohne Ausschuss-Votum freigeben“.
Nein, das darf er nicht.
Nicht alles entscheidet in unserer schönen Stadt der Bürgermeister. Denn dieser hat zum einen fachliche Mitarbeiter und eine Kämmerin, die den Haushalt eigentlich immer ganz gut im Blick hat. Da fallen mir auf Anhieb einige Kommunen ein, bei denen ich da durchaus mehr Bedenken hätte.
Zum anderen gibt es durchaus noch Ausschüsse und natürlich auch den Stadtrat, der größere Ausgaben zunächst einmal ratifizieren muss. Das nennt sich dann Haushalt. In diesem sagen wir als Politik: Ja – das wollen wir genau so haben.
Und nochmals nein: Dieses Recht hat uns niemand genommen.
Richtig ist: Die Verwaltung darf nun Bauleistungen, die im Haushalt so genehmigt worden sind, freigeben, wenn das Volumen 1,2 Mio. Euro nicht übersteigt. 120.000 Euro sind es bei Dienstleistungen, zu denen übrigens auch die Vergabe von Planungsaufträgen gehören.
Wie wird der Haushalt aufgestellt?
Zunächst einmal stellt die Verwaltung den Haushalt auf. Das aber auch nicht einfach so aus dem blauen Dunst heraus, sondern auf Basis dessen, was man im Groben schon einmal besprochen bzw. beschlossen hat. Ich mag hier mal ein paar Eckpunkte nennen: Spielplatzbedarfsplan, Stadthallenumbau, Straßen- und Wegekonzept.
Die in diesen Dokumenten festgelegten Wünsche des Rates versucht die Verwaltung möglichst gut umzusetzen – das klappt selbstverständlich auch in Meinerzhagen nicht immer – und schlägt uns in den Ausschüssen und im Rat entsprechende Kostenpositionen vor.
Im Planungsausschuss (Ausschuss für Klima, Planung, Stadtentwicklung, Mobilität und Umwelt, KPSMU) wird dann auch das Bauprogramm festgelegt, in dem es genau um diejenigen Aufträge geht, die jetzt hier zur Debatte stehen. Falls der Ausschuss noch Änderungen vorschlägt, werden diese in den Haushalt aufgenommen und danach vom Rat verabschiedet.
Größere Bauprojekte landen allerdings zusätzlich zu den Haushaltsberatungen zumeist noch mindestens einmal für eine detaillierte Vorstellung im Planungsausschuss.
Haushalt ist die Leitlinie der Verwaltung
Das nach den Haushaltsreden verabschiedete Haushalt ist dann die Basis für das Handeln der Verwaltung. Auf Basis der Budgets werden dann Aufträge angefragt, Ausschreibungen gestartet und so weiter und so fort.
Kommen dann die Angebote herein, wird eine Tabelle produziert, wer das wirtschaftlichste Angebot gemacht hat. Das hat auch in der Vergangenheit stets die Verwaltung produziert. Ebenso war die Verwaltung verantwortlich für die Prüfung der Angebote und die entsprechende Empfehlung an den Ausschuss.
Bleiben die Ausgaben nicht im Rahmen, dann ist ohnehin der Rat um zusätzliches Geld zu bitten. So, wie es vorher eben auch war. Und an der Stelle kann es dann auch Kritik hageln. Am Bürgermeister und an den Fachstellen.
Was war nun die Aufgabe des Ausschusses?
Der Ausschuss hatte nun ganz konkret die Aufgabe, das wirtschaftlich günstigste Angebot zu beauftragen. Der Ausschuss hat aber in nahezu allen Fällen nicht mehr die Angebotsanfrage, das Angebot oder ähnliches geprüft.
Ergebnis: In der überwiegenden Mehrheit der Fälle wird die Nummer 1 auf der Liste gewählt. Also derjenige, mit dem preislich günstigsten Angebot, das geprüfterweise den Kriterien des Angebotsverfahrens bzw. der Ausschreibung entspricht. Das ist dann eben das wirtschaftlich günstigste Angebot.
Etwa 10 Prozent der Ausschreibungen bzw. Angebotsverfahren enden dann mitunter auch anders. Sie können aufgehoben werden, wenn das Geld nicht da ist. Also dann, wenn die Angebote schlicht zu hoch sind und mit den durch die Politik freigegebenen Mittel nicht gedeckt werden können. Das ist in der Vergangenheit gerade auch durch explodierende Baukosten häufiger mal passiert.
Und dann gibt es noch die Möglichkeit, dass dem niedrigsten Bieter der Auftrag nicht zugetraut wird. In Ausschreibungen muss die Zuverlässigkeit des Anbieters dann aber bereits als Kriterium ausreichen berücksichtigt werden. Passiert das nicht, dann kann er nach einer Punktwertauswertung trotzdem gewinnen. Auch solche Punktwerte hat der Ausschuss auch in der Vergangenheit stets lediglich zur Kenntnis nehmen müssen. Weil es eben Gesetz ist.
Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt
Und dann wäre da unsere letzte überörtliche Prüfung der GPA. Auch dort hatte man die extrem engen Grenzen unserer Auftragsvergabe kritisiert. Das war allerdings noch vor der finalen Novellierung des EU-Vergaberechts.
Fazit: Keine Entmachtung der Politik
Ausschüsse sind meiner Meinung nach nichts, wo Politiker zu Marionetten werden soll. Wenn wir 100 Tagesordnungspunkte haben, bei denen aus rechtlichen Gründen allesamt der erste Bieter genommen, dann sind das Fake-Entscheidungen, die im Grunde niemand braucht. Die müssen aber vorbereitet werden und man verliert im Sitzungszyklus immer auch Zeit, die unter umständen bares Geld kosten kann, wenn man die besten Zeitpunkte für die Auftragsvergabe verpasst.
Ich sitze deutlich lieber in Ausschüssen, in denen ich etwas bewirken kann, als in solchen, die nur zum Abnicken tagen. Auf die Schulter klopfen, was wir wieder tolles beschlossen haben, braucht sich da auch niemand.
Und noch etwas: Heutzutage brauchst du absolute Experten bei Ausschreibungen. Die den ganzen Tag quasi nichts anderes machen und JEDEN Winkelzug der Gesetzgebung kennen. Die gesamte Prüfung von Auftragsvergaben würde wahrscheinlich jeden Lokalpolitiker überfordern. Anstöße geben wir gerne. Das ist auch wichtig. Jeden Fehler werden aber auch wir niemals verhindern können. So ehrlich sollten wir alle sein.
Christian Schön
FDP-Fraktion, Fraktionsvorsitzender