Vergütung für Nebentätigkeiten des Bürgermeisters

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Freie Demokraten Meinerzhagen
Thomas Sanden
Thomas Sanden

Bürgermeister sind gefragte Leute. Neben ihrem Hauptamt gehen sie zahlreichen Nebentätigkeiten nach. Sie sitzen in Vorständen von Vereinen, in Verwaltungs- und Beiräten, Arbeitsgemeinschaften und Aufsichtsräten. Einige dieser Tätigkeiten üben sie ehrenamtlich aus, andere wiederum werden vergütet. Was die Bürgermeister von dieser Vergütung behalten dürfen und was sie an die Kasse ihrer Stadt abführen müssen, regelt das Gesetz.

Auch Bürgermeister Pierlings hat viele dieser „Nebenjobs“. Einen Teil seiner Nebeneinkünfte führt er an die Stadt ab, einen Teil davon behält er für sich. Nun wirft ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem letzten Jahr (BVerwG 2 C 12.09) ein neues Licht auf die von Pierlings abgeführten bzw. nicht abgeführten Vergütungen für Nebentätigkeiten. Es behandelt zwar konkret die Tätigkeit eines Bürgermeisters im Beirat einer RWE-Tochter, stellt aber darüber hinaus allgemeine Grundsätze auf, die auch auf andere Sachverhalte anzuwenden sind.

Der Bürgermeister hatte im nichtöffentlichen Teil der vorletzten Ratssitzung wie jedes Jahr Rechenschaft über die für seine Nebentätigkeiten erhaltenen Vergütungen abgelegt und von sich aus auf das erwähnte Urteil hingewiesen. Er wollte aber auf Anfrage der FDP aus den dort aufgestellten Grundsätzen für seine Abführungspraxis keine Konsequenzen ziehen, obwohl dies aus Sicht der Meinerzhagener Liberalen, großer Teile des Landtags und der Richterschaft beim Oberverwaltungsgericht in Münster geboten wäre. Es betrifft in erster Linie diejenigen Gelder, die Pierlings von der Sparkasse und der Baugesellschaft für seine Tätigkeit in den dortigen Gremien erhält.

Pierlings stützt sich dabei auf einen Erlass des NRW-Innenministeriums vom März dieses Jahres, in dem der Minister einräumt, dass die Rechtsauffassung, die der bisherigen Abführungspraxis der Bürgermeister zugrundeliegt „nicht mehr Bestand haben kann“. Dennoch rät das Innenministerium zusammen mit dem Städte- und Gemeindebund den Bürgermeistern, zunächst bis zu einer neuen Gesetzeslage abzuwarten.

Zur Klarstellung: Das Urteil schafft keine neue, sondern verdeutlicht lediglich die aktuelle Rechtslage. Eine Rechtslage wird nicht von einem Minister, sondern vom Gesetzgeber und von den Gerichten geschaffen. Im vorliegenden Fall handelt es sich immerhin um das höchste deutsche Verwaltungsgericht. Wollte man einen Bürgermeister zwingen, zu unrecht einbehaltene Vergütungen an seinen Arbeitgeber abzuführen, so müsste ihn sein Arbeitgeber, also seine Stadt, verklagen.

So etwas braucht Erhard Pierlings in Meinerzhagen jedoch nicht zu befürchten. Pierlings, der unsere Stadt in die Haushaltssicherung geführt hat, behält zusätzlich zu seinem Gehalt von seinen Nebeneinkünften regelmäßig beachtliche Beträge für sich. Die Meinerzhagener FDP findet, ihm stünde es gut an, dem Urteil und damit der aktuellen Rechtslage Rechnung zu tragen. Er sollte auch ohne juristische Auseinandersetzung die Gelder, die er von der Sparkasse und der Baugesellschaft für seine dortige Gremientätigkeit erhält, der Stadt zukommen lassen.