Es ist der 24. August und Du hast keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Dann könnte es sein, dass Du nicht im Wählerverzeichnis der Stadt Meinerzhagen aufgeführt bist, oder nicht wahlberechtigt bist.
Du bist mindestens 16 Jahre alt und Deutscher im Sinne des Artikel 116 GG, dann stehen die Chancen gut, dass Du fälschlicherweise nicht im Wählerverzeichnis aufgeführt bist. Denn „wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 27 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.“
Nimm Deine Chance auf Mitbestimmung wahr. Geh am 13. September wählen!
Es geht um Dich!
Trifft dies auf Dich zu, so musst Du schnell sein, denn vom 24.08. bis 28.08.20 12:00 Uhr hast Du die Möglichkeit, Einsicht in das Wählerverzeichnis der Stadt zu nehmen und Deine hinterlegten Daten zu überprüfen. Sollten diese falsch sein, kannst Du Einspruch beim Bürgermeister einlegen. Alle Infos zu diesem Thema findest Du in der Bekanntmachung der Stadt. –> Bekanntmachung
Zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros –> Öffnungszeiten <—