Was macht eigentlich: ein Ausschuss?

Aus der Serie: Was ist eigentlich?

Was macht eigentlich ein Ausschuss?
Was macht eigentlich ein Ausschuss?

Der Rat der Stadt fällt die Entscheidungen. Ja, aber …

Die Entscheidungen, die im Rat der Stadt Meinerzhagen getroffen werden, brauchen Vorbereitung. Und mitunter auch eine Andere Zusammensetzung als im Rat selber. Mit mehr Fachleuten für ein spezielles Gebiet. Auch zeitlich würde die komplette Erörterung von allen Themen, die innerhalb einer Ratssitzung vorgebracht werden, nicht funktionieren.

Deshalb gibt es auch in Meinerzhagen das Prinzip der Aufteilung von Facharbeit innerhalb von Ausschüssen.

In der derzeitigen Wahlperiode sind es insgesamt 12 verschiedene Ausschüsse (In Klammern: Anzahl der Mitglieder):

  • Haupt- und Finanzausschuss (18)
  • Ausschuss für Familie, Jugend, Soziales und Senioren (21)
  • Ausschuss für Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege (13)
  • Ausschuss für Planung, Stadtentwicklung, Verkehr und Umwelt (21)
  • Ausschuss für Sport und Freizeit (17)
  • Ausschuss für Wirtschafts-, Struktur- und Tourismusförderung (9)
  • Bau- und Vergabeausschuss (13)
  • Betriebsausschuss Baubetriebshof (8)
  • Rechnungsprüfungsausschuss (9)
  • Schulausschuss (29)
  • Wahlausschuss (8)
  • Wahlprüfungsausschuss (8)

Nicht immer sind alle Mitglieder stimmberechtigt: Im Schulausschuss zum Beispiel sind auch die Schulleiter aller Meinerzhagener Schulen offizielle Mitglieder des Ausschusses, dürfen aber nicht mit abstimmen.

Für jedes Mitglied eines Ausschusses gibt es einen benannten Stellvertreter, damit möglichst sichergestellt ist, dass ein Ausschuss vollzählig tagen kann. Darüber hinaus kann ein Ratsmitglied stets die Vertretung eines Ausschussmitglieds übernehmen.

Jeder Ausschuss hat einen Vorsitzenden, der die Sitzungen leitet und im Vorfeld auch die Inhalte mit der Stadtverwaltung abstimmt.

Die aktuelle Liste der Ausschüsse und auch Informationen über die Mitglieder gibt es wie üblich im Ratsinformationssystem der Stadt Meinerzhagen.

Das Ergebnis der Beratungen im Ausschuss ergibt dann im Regelfall einen Beschlussvorlag für den Stadtrat. Also eine Empfehlung, wie der Rat sich nach Ansicht des fachlichen Gremiums entscheiden möge. Selbstverständlich bleibt jedes Ratsmitglied dabei trotzdem in der Ausübung seines Stimmrechts frei.

Wie werden die Ausschüsse besetzt?
Die Ausschüsse werden grundsätzlich im Verhältnis des Wahlergebnisses besetzt. Hierbei gibt es festgelegte Berechnungsmodelle, die nach der Wahl angewendet werden.

Danach hat jede Fraktion eine Anzahl Mitglieder, die sie aus ihrer Mitte besetzen darf.

Wer kann in einem Ausschuss mitmachen?
In einem Ausschuss darf jeder Bürger in Meinerzhagen mitmachen. Man muss dafür nicht zwingend Mitglied im Rat der Stadt Meinerzhagen sein. Man muss nur Mitglied einer Partei oder Wählergruppe sein und von dieser dann entsprechend für einen Ausschuss vorgeschlagen werden.

Ein Ausschussmitglied, das nicht im Rat ist, nennt man „sachkundiger Bürger (sB)“.

Öffentliche Sitzungen / Nichtöffentliche Sitzungen
Sitzungen von Ausschüssen haben normalerweise einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil. Am öffentlichen Teil darf jeder Bürger teilnehmen.

Im Rahmen der „Stunde der Öffentlichkeit“, die jeweils am Anfang und am Ende der Sitzung stattfindet, hat hier auch jeder Bürger das Recht, seine Meinung zu sagen. Während der Sitzung haben Zuschauer allerdings kein Rederecht.

Im Anschluss an den öffentlichen Teil der Sitzung gibt es aber auch noch einen nichtöffentlichen Teil. Hier werden dann oft Dinge erörtert, die aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Das können zum Beispiel die Vergabe von Aufträgen sein (hier schreibt das Recht zur Auftragsvergabe die Nichtöffentlichkeit vor) oder aber Grundstücksverkäufe, bei denen Preise genannt werden.

Wie oft tagen die Ausschüsse?
Am häufigsten tagt der Bau- und Vergabeausschuss. Da dieser Ausschuss Bauvorhaben begutachten muss und ggf. Befreiungen von übergeordneten Regelungen im Einzelfall ausspricht, muss er in recht engen Fristen reagieren.

Der Schulausschuss tagt im Regelfall nur einmal im Jahr und stimmt dann zum Beispiel Klassengrößen und -anzahl der Grundschulen aufgrund der Schüleranmeldungen ab.

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